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Notdienst quo vadis?

 

Spätestens seit 2018 erlebt die Tiermedizin einen epochalen Wandel. Immer mehr Tierärzte sind außerhalb der Öffnungszeiten nicht erreichbar und ziehen sich aus Notdienstringen zurück. Kliniken und Praxen finden keine Mitarbeiter mehr, die bereit sind, Notdienste zu übernehmen. Nach verschärften Kontrollen der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geben Kliniken ihre Zulassung ab, weil sie keine 24-Stunden-Versorgung mehr bieten können.

 

Neu: Gesetzgeber verändert die Tierärztliche Gebührenordnung

 

Um den eingangs geschilderten Umwälzungen entgegenzuwirken hat der Bundesrat am 20.12.2019 der Vierten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung zugestimmt. Die Details sind im Bundesgesetzblatt vom 13. Februar 2020 nachzulesen. Die neue Notdienstverordnung schreibt einige fundamentale Veränderungen vor.

 

Die wichtigsten Veränderungen in Kürze:

 

  • Notdienstzeit Nacht von 18Uhr bis 8Uhr (ehemals 19 Uhr bis 7 Uhr);
  • Notdienstzeit Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr (ehemals Samstag 13 Uhr bis Montag 7 Uhr);
  • Neueinführung einer rechtsverbindlichen Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro;
  • Im Notdienst Abrechnung zum 2-bis 4-fachen Gebührensatz (ehemals 2-bis 3-facher Gebührensatz)

 

Bei Fragen zu dem neuen Gesetz sprechen Sie uns gerne an.

 

Ihr Team der Kleintierpraxis Dr. Schubert

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