Sachkunde für Hundehalter gemäß $ 11 Abs. Landeshundegesetz–LHundG NRW zur Vorlage beim Ordnungsamt.
Bei uns können Sie den Nachweis der Sachkunde zum Halten großer Hunde gem. § 11 Abs. Landeshundegesetz (LHundG) NRW erwerben.
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist der zuständigen Behörde von der Halterin/dem Halter anzuzeigen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin/der Halter die erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt, der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist, eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen wurde und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wird.
(Quelle: www.tieraerztekammer-nordrhein.de, Stand: Mai 2015)
Die Sachkundebescheinigung können Sie in unserer Praxis nach erfolgreicher Prüfung bekommen. Bitte machen Sie von unserer Downloadmöglichkeit der Frage-und Antwortbögen gebrauch, um sich im Vorfeld vorbereiten zu können.
Sachkundenachweis Fragebogen 1 – 16